Die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden erreichte den Frankfurter Golf Club und den Deutschen Golf Verband (DGV) am frühen Freitagmorgen: Frankfurt steht mit seinem Herren-Team im Final Four der Deutschen Golf Liga, weil der Golf Club St. Leon-Rot für den dritten und vierten DGL-Spieltag zu disqualifizieren ist. Dazu zwingt den DGV eine entsprechende einstweilige Verfügung des Gerichts. Der Einsatz von Ex-Tourspieler Carl Siemens als Amateur habe gegen das DGL-Ligastatut verstoßen, weil er am Stichtag 1.1.2026 noch nicht reamateurisiert war, so das Gericht. Während das Team aus St. Leon-Rot nach der Nachricht am Freitagmorgen direkt die Rückreise antrat, machten sich die Frankfurter Spieler auf den Weg nach München, wo ab morgen im Golfclub München-Riedhof das zweitägige Final Four ausgetragen wird.
DGV-Vorstand hatte Frankfurter Antrag abgelehnt
Der Frankfurter Golf Club hatte zunächst per Antrag beim DGV versucht, eine Disqualifikation der St. Leon-Roter Herren für den dritten und vierten Spieltag zu erwirken. Der DGV-Vorstand lehnte diesen Antrag jedoch ab. Der Kontroll- und Schlichtungsausschuss des Verbands, den der FGC in einem zweiten Schritt kontaktierte, erklärte sich wiederum für nicht zuständig. Daraufhin entschieden sich die Frankfurter für den Rechtsweg. Beim Landgericht Wiesbaden stellte der Club einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den DGV: St. Leon-Rot seien wegen Verstoßes gegen Punkt 6.1 des DGL-Ligastatuts alle Punkte für den dritten und vierten DGL-Spieltag zu entziehen. So ist es nun gekommen.
Nach Informationen von Mitte Fairway ließ sich der DGV bis Donnerstag Zeit, um gegenüber dem Frankfurter Antrag beim Landgericht Wiesbaden Stellung zu nehmen. Der Verband verwies einmal mehr darauf, dass es nach seiner Auffassung eine Spielberechtigung für Carl Siemens als Pro in der DGL gegeben habe, die durch dessen Statuswechsel hin zum Amateur – obwohl mitten in der Saison – nicht erloschen sei. Das Landgericht Wiesbaden folgte dieser Auslegung nicht.
„Mir tut es insbesondere für St. Leon-Rots Herren leid“
„Mir tut es insbesondere für die Herren-Mannschaft von St. Leon-Rot leid“, kommentiert Frankfurts Präsidentin Gabriele Sachse die Gerichtsentscheidung. „Aber Regeln sind nun mal Regeln, gerade im Golfsport, und das erfährt der DGV als unser Spitzenverband jetzt schmerzlich: Hier wurde nach Gutsherrenart das eigene Regelwerk interpretiert, und als Mitglied dieses Verbandes sind wir der Ansicht, dass dies personelle Konsequenzen haben sollte.“ Das Gerichtsurteil sei absolut eindeutig. „Frankfurt hat zehn auf acht gewonnen, und ich freue mich sehr für unsere Mannschaft, dass diese nun nach sportlich fairen Regeln beim Final Four aufteen kann.“
Das Live-Scoring der Deutschen Golf Liga ist bereits aktualisiert: Im Halbfinale des Final Four trifft Frankfurt als Zweitplatzierter der korrigierten Tabelle der Südgruppe nun am Samstag auf den Golf Club Hubbelrath, den Tabellenersten der Nordgruppe. Südgruppen-Sieger Habsberg bekommt es wiederum mit dem Golf- und Land-Club Berlin-Wannsee zu tun. Die Vorbereitung der Frankfurter Spieler auf das Saisonfinale muss nun zwangsläufig sehr kurzfristig erfolgen. Die meisten von ihnen werden erst am Nachmittag auf eine Proberunde gehen. Zum FGC-Kader zählen: Ben Bradley, Lukas Lange, Tim Opderbeck, Stefan Wiedergrün, Nico Guldan, Janis Erll, Michael Pfeiffer, Gunar Petersen, Malte von Blankenfeld, Nicolas Eberhard und Nicklas Borrmann. Gespielt werden beim Final Four pro Partie jeweils zunächst vier Vierer und anschließend acht Einzel.
DGV akzeptiert die Entscheidung des Landgerichts
Der DGV gab am Freitagvormittag per Pressestatement bekannt, die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden nicht anzufechten und die Abschlusstabelle der Südgruppe entsprechend anzupassen: „Der Golf Club St. Leon-Rot erhält für den 3. und 4. Spieltag jeweils 0 Punkte und belegt in der berichtigten Abschlusstabelle den 3. Platz mit 14 Punkten. Der Antragsteller rückt auf den 2. Platz mit 18 Punkten vor und qualifiziert sich damit für das „Final Four“ am 1. und 2. August 2026.“
Inwieweit der Golf Club St. Leon-Rot den DGV nun in Regress nimmt, ist nicht bekannt. Der Club hatte sich den Einsatz von Carl Siemens nach dessen Reamateurisierung in der DGL vom Verband zuvor als statutenkonform bestätigen lassen. Der jährliche Sportetat von St. Leon-Rot dürfte allein für das Herren-Team im sechsstelligen Bereich liegen. Vom Verband Schadensersatz zu fordern für eine nicht selbstverschuldete Disqualifikation, wäre nicht abwegig. Der Club möchte sich dazu jedoch auf Nachfrage nicht äußern. „Es ist schade, dass unsere Herren-Mannschaft ihre tolle Form nicht beim Final Four zeigen kann“, sagt SLR-Geschäftsführer Moritz Lampert. Der Sport und die DGL hätten durch diesen Fall einen gewissen Schaden genommen. Umso mehr hoffe er nun darauf, sagt Lampert, dass die Damen des Clubs als Titelverteidigerinnen beim Final Four die Fahne hochhalten.
Ob die Disqualifikation von St. Leon-Rot beim Final Four für Betroffenheit und Ernüchterung sorgt oder die Stimmung trübt, wird sich schon ab Freitagabend zeigen. Da steht die Eröffnungszeremonie auf dem Programm. MagentaSport überträgt das Saisonhighlight der Deutschen Golf Liga am Sonntag ab 16 Uhr live.
















