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Kommt es zum Final Five?

Der Frankfurter Golf Club hat beim Landgericht Wiesbaden einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den DGV eingereicht – zur Klärung des DGL-Ligastatuts noch vor dem Final Four.

DGL Deutsche Golf Liga
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Im Streit um die rätselhaft schnelle Reamateurisierung von Ex-Professional Carl Siemens und dessen Einsatz für den Golf Club St. Leon-Rot in der Deutschen Golf Liga (DGL) geht der Frankfurter Golf Club den nächsten Schritt. Die Frankfurter haben beim Landgericht Wiesbaden einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Deutschen Golf Verband (DGV) eingereicht. Konkret geht es um den Einsatz von Carl Siemens als Amateur am vierten DGL-Spieltag – nur wenige Wochen nach seiner Reamateurisierung zum 1. Juni 2026. Das widerspricht nach Auffassung der Frankfurter Punkt 6.1 des DGL-Ligastatuts, in dem es heißt: „Ein Spieler muss seit dem 01.01. des betreffenden Kalenderjahres die Amateureigenschaft besitzen.“

DGL-Ligastatut sieht bei Verstoß Disqualifikation vor

Für den Einsatz von nicht berechtigten Spielern sieht das Ligastatut wiederum als Strafe die Disqualifikation des gesamten Teams für den Turniertag vor. Hätte Carl Siemens – der ohne die gewöhnliche Cool-Down-Phase von mindestens sechs Monaten auskam – zu Unrecht als Amateur in der DGL gespielt, müsste das Herren-Team von St. Leon-Rot also disqualifiziert und die fünf Punkte für den Spieltagssieg verlieren. In diesem Fall würde St. Leon-Rot vom ersten auf den dritten Tabellenrang abrutschen und das diesjährige Final Four verpassen.

„Die Entscheidung, den Rechtsweg zu beschreiten, fällt uns nicht leicht“, zitiert das Golfmagazin FGC-Spielführer Christoph Kucharsky. „Sie erfolgt ausdrücklich nicht gegen unsere Golffreunde aus St. Leon-Rot, zu denen wir weiterhin ein gutes und respektvolles Verhältnis pflegen. Unsere Kritik richtet sich ausschließlich an den Deutschen Golf Verband (DGV) und dessen Umgang mit den eigenen Regularien.“

DGV: Unterjähriger Statuswechsel nicht klar geregelt

Im vergangenen Jahr war den Frankfurtern vom DGV der Einsatz von Ex-Tourspielerin Katharina Johanna Keilich als Amateurin in der DGL versagt worden. Eine einjährige Cool-Down-Phase sei einzuhalten, begründete der Verband seinerzeit die Entscheidung. Im Fall von Carl Siemens – der offenbar vollkommen gleich gelagert ist – interpretiert der Verband das DGL-Ligastatut nun gänzlich anders. „Das DGV-Ligastatut enthält für die besondere Konstellation eines unterjährigen Statuswechsels keine ausdrückliche Aussage zu dessen Auswirkungen auf ein bereits bestehendes Teilnahmerecht“, heißt es in einer öffentlichen Erklärung des Verbands. Der DGV beruft sich also auf eine vermeintliche Regelungslücke. Der Verband kündigte zudem an, den Sachverhalt für die kommende Spielzeit ausdrücklich im DGV-Ligastatut regeln zu wollen.

Der Frankfurter Golf Club gibt sich mit dieser Ankündigung nicht zufrieden und verweist darauf, dass das Ligastatut unmissverständlich sei. „Wir fragen uns, wie wir gemeinsam eine starke und glaubwürdige Liga aufbauen wollen, wenn der eindeutige Wortlaut der geltenden Regeln offensichtlich nicht konsequent angewendet wird“, erklärt Frankfurts Vorstandsmitglied Kucharsky dem Golfmagazin weiter. Zudem betont der FGC-Mann, dass die DGL finanziell allein von den Clubs getragen werde. „Umso wichtiger ist es, dass die Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer transparent, nachvollziehbar und vor allem einheitlich angewendet werden.“

EGA: Keine Beschwerde von Polen gegen Deutschland

Zweifel an der blitzartigen Reamateurisierung von Carl Siemens soll es Gerüchten nach auch beim polnischen Golfverband geben. Siemens war bei der Team-EM im Juli für Deutschland zum Einsatz gekommen – und Polen abgestiegen. Eine Beschwerde Polens gegen Deutschland und gegen die Wertung der EM ist bei der European Golf Association (EGA) allerdings bis heute nicht eingegangen. Das hat Mitte Fairway auf Anfrage bei der EGA erfahren.

Am fünften und letzten DGL-Spieltag im Münchener Golfclub belegten die Frankfurter Herren am vergangenen Wochenende mit neun Schlägen über Par hinter dem Golfclub Am Habsberg (-33) und dem Golf Club St. Leon-Rot (-26) den dritten Platz. In der Tabelle verdrängte Habsberg damit Frankfurt von Rang zwei und zieht zusammen mit Tabellenführer St. Leon-Rot ins Final Four ein, das am 1. und 2. August im Golfclub München-Riedhof stattfindet. Und Frankfurt?

Antrag beansprucht wohl Frankfurts Teilnahme am Final Four

Wie genau der Antrag des Frankfurter Golf Clubs beim Landgericht Wiesbaden aussieht, ist noch nicht bekannt. Da der Club versucht, einstweiligen Rechtsschutz zu erwirken, muss der Begründung nach eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegen. Neben der grundsätzlichen Klärung des DGL-Ligastatuts beansprucht der FGC also vermutlich eine Teilnahme am Final Four. Mit einer Disqualifikation von St. Leon-Rots Herren für den vierten Spieltag und einem entsprechenden Abzug von fünf Punkten lägen die Kurpfälzer in der Tabelle schließlich hinter Frankfurt und nicht mehr auf einem Final-Four-Rang.

Der Golf Club St. Leon-Rot hatte sich vom Deutschen Golf Verband den Einsatz von Carl Siemens als Amateur in der DGL allerdings vorab offiziell genehmigen lassen. Sollte der Einsatz nach Auffassung des Gerichts gegen die Statuten verstoßen haben, läge die Schuld folglich nicht in St. Leon-Rot, sondern beim DGV. St. Leon-Rot könnte dafür kaum bestraft werden. Deshalb ist vollkommen unklar, wie ein Final Four aussäe, wenn der Frankfurter Golf Club auf dem Rechtsweg nun kurzfristig Erfolg hätte. Gäbe es dann einmalig ein Final Five?

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