Der Golfclub Waldeck am Edersee wehrt sich auf dem Rechtsweg gegen das drohende Aus seiner Golfanlage. Am Sonntag kamen die Mitglieder des 1992 gegründeten Clubs im Clubhaus zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zusammen und beschlossen, Klage einzureichen gegen die Waldeckische Domanialverwaltung. Der Eigenbetrieb des Landkreises Waldeck-Frankenberg hat dem Golfclub zum Jahresende den Mietvertrag des Geländes gekündigt und dies auch Anfang September öffentlich gemacht. Ab kommendem Jahr soll auf dem bisherigen Golfplatz das Drachenfest, ein mehrtägiges Mittelalter-Rollenspiel, stattfinden. „Der Golfclub Waldeck wird am Montag oder Dienstag Klage einreichen gegen die Kündigung“, erklärt Club-Präsident Horst Kleinschmidt.
Club-Anwalt: Kündigung kam zu spät
Rechtsanwalt Mario Jäger, der den Golfclub Waldeck vertritt, legte den Mitgliedern am Sonntag den Fall detailliert dar. Nach Auffassung des Juristen ist die Kündigung durch die Waldeckische Domanialverwaltung nichtig, weil sie zu spät erfolgt sei. Der Golfclub werde einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen, um seinen Golfplatz bis zur finalen rechtlichen Klärung zu behalten. „Der Schaden für unseren Club ist schon jetzt immens“, berichtet Präsident Kleinschmidt. 120 Mitglieder hätten den Verein verlassen, weil sie offenbar glaubten, dass der Club das drohende Schicksal nicht mehr abwenden könne.
Das Drachenfest, das dem Golfclub Waldeck den Platz streitig macht, hat bisher auf dem Quast in Diemelstadt stattgefunden. Weil dort ein Photovoltaikpark entstehen sollte, mussten sich die Rollenspieler nach einer neuen Bleibe umschauen und bekamen diese von der Waldeckischen Domanialverwaltung angeboten: den halben Golfplatz in Waldeck.

Den Golfclub, so berichtet es Horst Kleinschmidt, stellte die Domanialverwaltung vor die Wahl: Entweder der Golfplatz wird halbiert, oder wir schmeißen euch ganz raus. Der Golfclub lehnte ab, weil ein 9-Loch-Golfplatz schätzungsweise nur mit mittleren fünfstelligen Verlusten zu betreiben sei. Vom Direktor der Waldeckischen Domanialverwaltung Hendrik Block heißt es dazu auf der Webseite des Landkreises: „Ziel war es, einen Kompromiss für eine gemeinsame Nutzung zu schließen. Trotz intensiver Bemühungen konnten wir jedoch keine Lösung finden, die beide Seiten zufriedenstellt.“
Golfclub Waldeck sieht Klage als letzten Ausweg
Dass die Stadtverordnetenversammlung in Diemelstadt den Solarpark bereits im Mai abgelehnt hat und die dortige Fläche theoretisch weiterhin für das Drachenfest nutzbar wäre, ließ im Golfclub vorübergehend Hoffnung auf eine friedliche Lösung aufkommen. Die Drachenfest-Unternehmensgesellschaft ließ aber sinngemäß wissen, dass sie nicht daran denke, zurück auf den Quast zu gehen. Daher sieht der Golfclub Waldeck die Klage vor Gericht als letzten Ausweg.
Zwischen Waldeckischer Domanialverwaltung und Golfclub herrschte zuletzt Funkstille. „Auch von den Drachenfest-Machern spricht niemand mehr mit uns“, bedauert Präsident Kleinschmidt. Die Clubmitglieder hätten am Sonntag beschlossen, dass der Ältestenrat des Clubs versuche, noch einmal eine Gesprächsebene zu finden. Wozu? Um einen Kompromiss im Sinne der Mitglieder zu finden. Für die Wirtschaftlichkeit einer Neun-Loch-Anlage würden Horst Kleinschmidt und seine Vorstandskollegen dann allerdings keine Verantwortung übernehmen wollen. „Dann treten wir geschlossen zurück“, kündigt er schon einmal an.
Grundsätzlich scheint eine Einigung jedoch in weiter Ferne. „Der Rechtsanwalt der Waldeckischen Domanialverwaltung hat unserem Club und auch mir als Privatperson mit einer Schadenersatzklage in Höhe von zwei Millionen Euro gedroht“, erzählt Kleinschmidt. „Aber wir lassen uns nicht einschüchtern.“
Golfclub hat noch andere Verpächter
Zuversichtlich stimme den Golfclub Waldeck, dass er zumindest einen kleinen Teil des Golfplatz-Geländes von anderen Eigentümern als der Waldekischen Domanialverwaltung pachte. „Auf diesen Grundstücken liegen die halbe Bahn 1, die halbe Bahn 9 und 70 Prozent von Bahn 7“, so Kleinschmidt. „Und Bahn 7 will das Drachenfest für seine Pläne unbedingt haben.“ Der Golfclub aber kann diese Pachtverträge laut Kleinschmidt langfristig verlängern.
Vorsorglich hat der Golfclub Waldeck sich offiziell zum 31. Dezember beim Deutschen Golf Verband (DGV) abgemeldet. „Uns wurde aber vom DGV zugesichert, dass das sofort rückgängig zu machen ist, wenn wir unseren Golfplatz behalten können“, so Kleinschmidt. In einem öffentlichen Beitrag schreibt der DGV: „Ein Festival wie das Drachenfest mag spektakulär wirken – doch es bringt neben den kurzfristigen Mehreinnahmen Lärm, Müll, Verkehrsbelastung und verdrängt bestehende Strukturen. Es ist temporär, belastend und wirtschaftlich riskant.“ Wenn eine öffentliche Verwaltung Flächen vergebe, sollte sie nicht nur auf den kurzfristigen Pachtbetrag schauen, sondern auf langfristige regionale Wertschöpfung, ökologische Stabilität, soziale Bindung und gesundheitliche Infrastruktur sowie Verlässlichkeit statt Eventrisiko.
Enttäuscht ist Waldecks Präsident Kleinschmidt von zahlreichen Politikerinnen und Politikern, die er auf den Fall des gemeinnützigen Vereins aufmerksam gemacht habe – vom Magistrat der Stadt Waldeck über die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein bis hin zum Bundeskanzler Friedrich Merz.
Seit Gründung Millionen in den Golfplatz investiert
Nach Schätzungen des Clubs wurden seit der Gründung 1992 acht bis zehn Millionen Euro in die Anlage am Edersee investiert. Als der letzten Betreibergesellschaft der Golfanlage die Insolvenz drohte, übernahm der Golfclub 2022 selbst den Betrieb. Die Waldecksche Domanialverwaltung bot dem Verein zunächst sogar einen langfristigen Pachtvertrag bis 2042 an. Der Vorstand wollte sich jedoch zunächst absichern. Er bat um eine kürzere Laufzeit von zwei Jahren, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist erhielt der Club jedoch lediglich einen Einjahresvertrag bis Ende 2025 – obwohl vertraglich zugesichert wurde, dass bei erfolgreichem Weiterbetrieb anschließend ein langfristiger Pachtvertrag folgen solle.
Korrektur: In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Rechtsanwalt der Drachenfest-Unternehmensgesellschaft habe dem Golfclub Waldeck sowie dessen Präsident mit einer Schadenersatzklage gedroht. Laut Golfclub handelte es sich dabei jedoch um den Rechtsanwalt der Waldeckischen Domanialverwaltung.










