StartArtikelZukunft des Golfclub Waldeck klärt sich vor Gericht

Zukunft des Golfclub Waldeck klärt sich vor Gericht

Verliert der Golfclub Waldeck am Edersee wegen des Drachenfests zum Jahresende seinen Golfplatz? Vor dem Landgericht Kassel kommt es Anfang Dezember zu einem ersten Gütetermin.

Golfclub Waldeck kämpft vor dem Landgericht gegen sein Aus
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Gegen die Kündigung seines Mietvertrags zum Jahresende wollte der Golfclub Waldeck am Edersee klagen. Doch der Verpächter kam ihm zuvor. Die Waldeckische Domanialverwaltung, ein Eigenbetrieb des Landkreises Waldeck-Frankenberg, hat eine Feststellungsklage gegen den gemeinnützigen Verein eingereicht: Ab dem 1. Januar sollen die Golferinnen und Golfer ihre bisherige Golfanlage nicht mehr betreten dürfen.

Golfclub Waldeck kämpft vor dem Landgericht

Das Gelände hat die Waldeckische Domanialverwaltung an die Veranstalter des Drachenfestes verpachtet, die dort ab dem kommenden Jahr unter anderem ein mehrtägiges Liverollenspiel veranstalten wollen. Am 3. Dezember beginnt vor dem Landgericht Kassel die Klärung der Rechtslage.

Horst Kleinschmidt, Präsident des Golfclub Waldeck, gibt sich vor dem „Gütetermin“ optimistisch, den Verlust der 27-Loch-Anlage abwenden zu können: „Die Hoffnung ist noch vorhanden.“ Der Club hält die Kündigung seines Mietvertrags für unzulässig. Den Vorschlag der Vermieterseite, den Golfplatz auf neun Löcher zu verkleinern und ein Nebeneinander von Golf und Drachenfest zu ermöglichen, hat der Verein deshalb abgelehnt. Der Golfbetrieb, so die Erklärung des Vereins, sei mit neun Bahnen wirtschaftlich nicht überlebensfähig.

Die Waldeckische Domanialverwaltung begründete die Kündigung mit finanziellen Motiven. Das Kölner Unternehmen, das hinter dem Drachenfest steht, habe mehr Pacht geboten, als der Golfclub bisher gezahlt habe. Der Landkreis könne sich nicht erlauben, auf mögliche Mehreinnahmen zu verzichten. Der Golfclub Waldeck fühlt sich dagegen von der Waldeckischen Domanialverwaltung, von Landrat Jürgen van der Horst (parteilos) und dem Magistrat der Stadt Waldeck im Stich gelassen.

Golfclub bekam einst viel Lob von der Politik

Nach Schätzungen des Clubs wurden seit der Gründung 1992 acht bis zehn Millionen Euro in die Golfanlage am Edersee investiert. Als der letzten Betreibergesellschaft der Golfanlage die Insolvenz drohte, übernahm der Golfclub 2022 selbst den Betrieb. Von den Waldecker Politikern bekamen die Golfer dafür viel Lob, schließlich sei die Golfanlage ein wichtiger Tourismusfaktor.

Die Waldeckische Domanialverwaltung bot dem Verein einen langfristigen Pachtvertrag bis 2042 an. Der Vorstand um Horst Kleinschmidt wollte sich jedoch zunächst absichern. Er bat um eine kürzere Laufzeit von zwei Jahren, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen. Danach erhielt der Club jedoch lediglich einen Einjahresvertrag bis Ende 2025 – obwohl laut Golfclub vertraglich zugesichert wurde, dass bei erfolgreichem Weiterbetrieb anschließend ein langfristiger Pachtvertrag folgen solle.

Zwischen Golfclub, DrachenFest UG sowie Waldeckischer Domanialverwaltung herrschte zeitweise Funkstille, so verhärtet sind die Fronten. Die Frage ist daher: Wie viel Güte kann der Golfclub Waldeck von der Waldeckischen Domanialverwaltung vor dem Landgericht Kassel nun erwarten? Präsident Horst Kleinschmidt hofft darauf, dass die Klage des Vermieters abgewiesen wird und der Golfclub in seiner Sicht des Mietvertrags bestätigt wird. Das Drachenfest dürfte dann im kommenden Jahr nicht auf dem bisherigen Golfplatz stattfinden. „Wir werden sehen, was das dann im Einzelnen für den Golfplatz bedeutet“, so Kleinschmidt.

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